Muss ich die alte Wohnung streichen wenn ich ausziehe?
Die meisten Vermieter drängen die Mieter beim Auszug öfters die Wohnung nochmal zu streichen.Doch es gibt ein Gesetz, wo es heisst das der Vermieter diese Aufgabe übernehmen muss.Was ist jetzt richtig?

März 6th, 2010 at 15:22
Mietvertraglich ist man generell verpflichtet, die einzelnen Räume einer Wohnung in bestimmten Abständen zu streichen / tapezieren (abhängig von der Art des Raumes, d.h. ein Wohnzimmer in kürzeren Abstäden als ein Schlafzimmer). Die Mindestabstände sind auch gesetzlich bzw. per Gerichtsurteil festgelegt, so dass ein Vermieter nicht verlangen kann, jährlich die komplette Wohnung neu zu streichen.
Hält man sich an diese Vereinbarung, so ist ein neuerlicher Anstrich vor Auszug nicht nötig, es sei denn, es liegen erhebliche Mängel vor, z.B. eine durch Nikotin stark vergilbte Tapete.