GEZ nicht bezahlen – kommt man hiermit durch?
Folgende Situation: Wenn man zwar ein Radio hat, aber keine Radiokanäle empfangen kann und damit nur Musik hört.Ein Fernseher ist vorhanden, die Kanäle, wofür GEZ Geld verlangt sind nicht empfangbar,da die Kanäle gelöscht wurden.Muss man die GEZ-Gebühren dann immer noch bezahlen?

August 20th, 2010 at 11:54
Ja!
Derzeit gilt noch, dass wer Empfangsgeräte “bereit hält”, auch Gebühren zahlen muss. Bislang ist niemand damit durchgekommen, der z.B. ein Gerät ohne Stecker besitzt oder alle Kanäle gelöscht hat oder sonstwie versucht hat, nichts Öffentlich-rechtliches zu empfangen.
Von der GEZ ist nur der befreit, der wegen geringem Einkommens (z.B. HartzIV ohne Nebenverdienst) amtlich befreit wurde, oder absolut kein Gerät zuhause hat, mit dem er Radio oder TV empfangen kann. Dazu gehören auch Handies, die mittlerweile fast alle Radioempfang oder Internet möglich machen.
Auch PCs gelten als Empfangsgeräte, ebenso wie Handies oder Spielekonsolen mit Internet-Anschluß.
Momentan läuft eine Gesetzesnovelle zur Einführung einer pauschalen Haushaltsgebühr. Dann ist die Sache mit dem Nachweis ohnehin erledigt, weil dann jeder Haushalt immer bezahlen muss.
Wird man beim “Schwarzhören” erwischt, d.h. ein GEZ-Prüfer sieht ein solches Gerät (wie gesagt: Es ist egal, ob das Gerät tatsächlich empfängt, es reicht die Möglichkeit des Empfangs!), werden die Gebühren nachberechnet und bei Nichtzahlung zwangsvollstreckt.
Lieber Geräte anmelden und monatlich aufgeteilt die Vierteljahresgebühr überweisen. Das spart Probleme. Überzeugung hin, Überzeugung her. bislang hat kein Trick irgendjemandem wirklich geholfen.