Falschaussage bei der Polizei – welche Konsequenzen?
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man bei der Polizei eine Falschaussage gemacht hat und das ganze aufgeflogen ist?
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man bei der Polizei eine Falschaussage gemacht hat und das ganze aufgeflogen ist?
Juli 31st, 2010 at 13:56
Es kommt darauf an, was man falsch ausgesagt hat und welche Konsequenzen das für einen Beschuldigten hatte.
Hat man gelogen, um jemanden davor zu schützen, bestraft zu werden, dann ist das im Rechtsgebrauch die Verschleierung einer Straftat und damit im schlimmsten Falle das Mitschuldigmachen. Mindestens ist jedoch auch die Behinderung der Ermittlung vorwerfbar und das kann, je nach Schwere, zu einer Ordnungswidrigkeit oder Anzeige als Straftat führen.
Die Polizeibehörde wird sicher prüfen, ob durch die falsche Aussage jemand geschädigt oder zu Unrecht verdächtigt wurde. Das kann wiederum weitreichende Konsequenzen haben, denn der zu Unrecht beschuldigte Mensch kann nun selbst Anzeige gegen den Lügenden erstatten.
Uneidliche Falschaussage ist ein Straftatbestand, der unangenehm teuer werden kann.
Wer die Chance hat, eine falsche Aussage als Irrtum oder als Lüge offen darzustellen, sollte das schleunigt tun. Die Wahrheit wird in jedem Falle ans Tageslicht kommen und dann wird es richtig unangenehm. Je nachdem, wer einen Nachteil aus der Lüge hatte (ein Geschädigter oder der Staat), wird auf jeden fall eine Strafe dafür fordern.
Es macht also Sinn, seine Aussage zu korrigieren, dann ist der unangenehme Teil binnen weniger Minuten und ein paar schweren Fragen überstanden.
Wer bei der Polizei als Zeuge lügt, hilft niemandem wirklich. Vom Täter hingegen wird erwartet, dass er lügt und somit kann es nur hilfreich sein, als Täter die Wahrheit zu sagen, um noch gut aus der Sache herauszukommen. Es macht sich immer mildernd bemerkbar, wenn man mit der Polizei zusammenarbeitet.
Juli 31st, 2010 at 17:58
WOW, danke für die Ausführliche Antwort. Ich habe noch nicht ausgesagt. Wollte mich vorab informieren was mich erwarten könnte, falls…
Es geht um einen Kumpel für den ich die falsche Aussage machen will/wollte. Aber ich glaube ich werde es lieber nicht tun. Danke
August 19th, 2010 at 14:32
Man kann ja eine Aussage verweigern und braucht sich nicht selber Straffällig verhalten. Auch wenn der Kumpel / Bekannte es nicht akzeptieren mag.
September 28th, 2010 at 06:20
Naja, wenn der Freund sich mit in die Scheiße rein zieht, ist er ja eh kein richtiger Freund. So sehe ich das.
Januar 6th, 2012 at 13:57
“Es macht sich immer mildernd bemerkbar, wenn man mit der Polizei zusammenarbeitet.”
Spassvogel…, grundsätzlich würde ich als Beschuldigter bei der Polizei keine Aussage machen! Sagt Dir auch jeder Rechtsanwalt.