Sorgerecht
wenn ein paar male das sorgerecht entzogen wurde aufgrund erziehungsschwäche und angeblicher Mutter Kind massnahme Ablehnung und man nochmal ein kind erwartet ohne dass das jugendamt diesmal Kenntnis davon hat aus der Angst heraus da man jedesmal unschuldig war & aufgrund bestimmter gründe umzieht im anderen wohnort mehr außerhalb,wie ist es dann mit dem erwartenen kind?
1.Fälle die abgeschlossen wurden,(das bedeutet für jedes einzelne kind wurde endgültig entschieden im alten wohnort,)werden nicht weitergeleitet.
2.Wann wird das neue amt erst tätig?
3.kann man das kind wieder direkt weg nehmen?
Hab erfahren,die müßen erst vorher uns kontaktieren oder nach geburt ein erstbesuch tätigen
wäre schön wenn Sie eine antwort hätten.Danke

Oktober 28th, 2010 at 23:03
Es wäre sehr gefährlich, so aus der Ferne und ohne weitere Informationen, insbesondere ohne die genauen Vorfälle der Vergangenheit zu kennen, einen Rat zu geben. Eine Rechtsberatung, wie mir in diesem Falle dringend notwendig erscheint, darf ohnehin nur ein Rechtsanwalt geben.
Ich vermute mal, es liegen hier auch noch finanzielle Probleme vor. Also würde ich diese Frage einem Fachanwalt für Familienrecht stellen. Die Beratung ist mit einem Beratungsschein kostenlos oder nur sehr gering vergütet. Den Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht (einfach an der Pforte bei der Wachtmeisterei fragen).