landkreis Aufenthalt ohne neuen fall
Hallo.ich fasse mich kurz,denn zu lang die situation.vor 2j wurde uns vom kh unser kind in obhut genommen trotz vorher angebotenen hilfe aufgrund erziehungsschwäche,dabei noch nie das kind im haushalt gehabt.das sorgerecht wurde auf dauer aufs jugendamt übertragen.seit gut 8mon wohn wir jetzt im saarland,vorher sauerland.bin schwanger.können die behörde vom saarland unser 2.baby ohne vorige kontakte zu uns erstmal unser 2.kind wegnehmen oder wird das neue jugendamt erstmal nix machen?was anderes wär es ja wenn noch ein fall am vorigen wohnort offen wäre,dann hab ich was gehört von fallübergabe nur bei offene fällen ansonsten jeder landkreis wird erst tärtig bei neuen erfahrungen.wie ist das

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