Alle Streitigkeiten, die ein Arbeitsverhältnis betreffen.
Also alle Probleme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind für Arbeitnehmer in den Arbeitsgerichten Rechtsauskunftsstellen eingerichtet, die kostenlos beraten, wenn es um das Arbeitsverhältnis geht. Es ist unerheblich, ob und wie viel Entgelt für die Arbeit gezahlt wurde und wie viele Stunden vereinbart waren. Auch Schwierigkeiten in Minijobs fallen unter die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes.
Rechtlich betrachtet, fallen in die Zuständigkeit eines Arbeitsgerichtes alle Konflikte aus dem Arbeitsrecht.
20
Antwort schreiben
Keine ähnlichen Fragen gefunden.
Willkommen!
Fragen stellen und Antworten geben. Jeder kann mitmachen, auch ohne Registrierung.
Februar 26th, 2011 at 17:05
Alle Streitigkeiten, die ein Arbeitsverhältnis betreffen.
Also alle Probleme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind für Arbeitnehmer in den Arbeitsgerichten Rechtsauskunftsstellen eingerichtet, die kostenlos beraten, wenn es um das Arbeitsverhältnis geht. Es ist unerheblich, ob und wie viel Entgelt für die Arbeit gezahlt wurde und wie viele Stunden vereinbart waren. Auch Schwierigkeiten in Minijobs fallen unter die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes.
Rechtlich betrachtet, fallen in die Zuständigkeit eines Arbeitsgerichtes alle Konflikte aus dem Arbeitsrecht.